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   OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15   

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https://dejure.org/2015,12465
OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15 (https://dejure.org/2015,12465)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.04.2015 - 2 MB 5/15 (https://dejure.org/2015,12465)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. April 2015 - 2 MB 5/15 (https://dejure.org/2015,12465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Einengung des Bewerberfeldes durch ein Hochschulstudium als zwingende Voraussetzung im Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 11 ff. m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 - Rn. 16 ff. , juris).

    Anderes gilt nur dann, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 18 und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 20).

    Der Dienstherr kann den Aufgabenbereich des Beamten nach seinen organisatorischen Vorstellungen und Bedürfnissen jederzeit ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 28 f. mwN und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 25).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 31 und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 26).

    Bei technisch ausgerichteten Behörden etwa ist durchaus denkbar, dass die Aufgabenwahrnehmung bestimmter Dienstposten spezielle fachspezifische Vorkenntnisse erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 34).

    Aus den besonderen Aufgaben eines Dienstpostens können sich auch über die Festlegung der Fachrichtung hinaus Anforderungen ergeben, ohne deren Vorhandensein die zugeordneten Funktionen schlechterdings nicht wahrgenommen werden können, dies gilt beispielsweise für notwendige Sprachkenntnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 36).

    Selbst wenn man der Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. und vom 19. Dezember 2014 a.a.O.), wonach im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG eine Einengung des Bewerberfeldes nur dann zulässig ist, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die eine Laufbahnbewerberin bzw. ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann, folgte, ergibt sich hier nichts anderes:.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 11 ff. m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 - Rn. 16 ff. , juris).

    Anderes gilt nur dann, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 18 und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 20).

    Der Dienstherr kann den Aufgabenbereich des Beamten nach seinen organisatorischen Vorstellungen und Bedürfnissen jederzeit ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 28 f. mwN und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 25).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 31 und vom 19. Dezember 2014 a.a.O. Rn. 26).

    Selbst wenn man der Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a.a.O. und vom 19. Dezember 2014 a.a.O.), wonach im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG eine Einengung des Bewerberfeldes nur dann zulässig ist, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die eine Laufbahnbewerberin bzw. ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann, folgte, ergibt sich hier nichts anderes:.

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Bezugspunkt einer Auswahlentscheidung ist nach Art. 33 Abs. 2 GG nicht die Funktionsbeschreibung eines konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - IÖD 2013, 98, juris Rn. 16; zum Amtsbezug auch Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Bezugspunkt einer Auswahlentscheidung ist nach Art. 33 Abs. 2 GG nicht die Funktionsbeschreibung eines konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - IÖD 2013, 98, juris Rn. 16; zum Amtsbezug auch Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Dies wäre auch mit der vom Bundesverfassungsgericht in einer Ausschreibung gebilligten Formulierung:"Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes oder vergleichbare Verwaltungserfahrung auf der Grundlage einer abgeschlossenen wissenschaftlichen, insbesondere juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulbildung" (Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 2, 21, juris) möglich gewesen.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Dienstpostenbezogene Ausnahmeanforderungen können sich insbesondere aus dem Erfordernis bestimmter Fachausbildungen ergeben (vgl. zur Fächerkombination bei Lehrern BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140, juris jeweils Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 7 S 20.14

    Beförderung; Orientierung der Auswahlentscheidung am Statusamt; vorläufiger und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 2 MB 5/15
    Dem stünde das Recht des Antragstellers aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz entgegen (ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - OVG 7 S 20.14 - juris Rn. 6; zur Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: von Roetteken, jurisPR-ArbR 1/2014 Anm. 4).
  • VG Stuttgart, 27.11.2015 - 9 K 5363/15

    Eilrechtsschutz in einem Stellenbesetzungsverfahren zur Direkteinstellung in den

    Jedoch folgt aus systematischen Erwägungen, dass der Inhalt der Berufsausbildung bei dieser Alternative der Anerkennung der Laufbahnbefähigung auch dann nicht vollständig in den Hintergrund tritt, wenn die hauptberufliche Tätigkeit wie hier bereits mehrere (ca. acht) Jahre ausgeübt wurde (vgl. aber OVG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2015 - 2 MB 5/15 -, juris, zur unzulässigen Einengung eines Anforderungsprofils für die Beförderungsstelle eines Abteilungsleiters).
  • OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15

    Stellenbesetzung; Dienstposten; Anforderungsprofil

    Für ihre Auffassung spreche die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschl. v. 28. April 2015 - 2 MB 5/15 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2015 - 2 MB 13/15

    Recht des Landesbeamten: Stellenbesetzung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Letzteres wird ebenso wie im Übrigen verbleibende offene Tatsachen- und Rechtsfragen abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären sein (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.4.2015 - 2 MB 5/15 - ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 - OVG 7 S 20.14 -, IÖD 2014, 148 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2015 - 2 MB 14/15

    Recht der Landesbeamten; Stellenbesetzung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Letzteres wird ebenso wie im Übrigen verbleibende offene Tatsachen- und Rechtsfragen abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären sein (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.4.2015 - 2 MB 5/15 - ausführlich hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 - OVG 7 S 20.14 -, IÖD 2014, 148 f.).
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